Der russisch-ukrainische Konflikt hat die Großhandelspreise für Energie in bis dato unbekannte Höhen steigen lassen. Im vergangenen Jahr lagen die Börsenpreise für Strom zeitweise rund zehnmal so hoch wie noch Anfang 2021. Diese Kostensteigerungen im Einkauf der Energie schlagen sich leider auch in den Preisen für Endkundinnen und Endkunden nieder. Um die Belastung der Haushalte und des Gewerbes zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 eine Strompreisbremse beschlossen.

Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Strompreisbremse funktioniert wie folgt: Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches der Abnahmestelle (in der Regel beruhend auf den Daten der Prognose zum Vorjahresverbrauch) wird der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) begrenzt (Referenzpreis). Der Staat übernimmt die Differenz zum mit dem Energieversorger tariflich vereinbarten Strompreis. Für den Strom, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarifpreis.
 
Was bedeutet das nun konkret für Sie? 
Die tatsächliche Höhe des Entlastungsbetrages berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 40 Cent/kWh und Ihrem aktuellen Vertragspreis, multipliziert mit Ihrem Entlastungskontigent. Die Berücksichtigung erfolgt mit der Jahresabrechnung per 31.12.2023. Selbstverständlich wurde die Strompreisbremse auch schon bei der Ermittlung der monatlichen Teilbeträge für 2023 berücksichtigt. Sollten Sie trotzdem noch Anpassungsbedarf sehen, kann der Abschlagbetrag gerne unterjährig unter Angabe des Zählerstandes angepasst werden. Die Regelungen der Strompreisbremse gelten bis zum Ende des Jahres 2023 und können von der Bundesregierung noch um weitere 4 Monate bis 30.04.2024 verlängert werden. Nach Auslaufen der Strompreisbremse gilt wieder für den gesamten Energieverbrauch der dann aktuelle Vertragspreis. Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf den Internetseiten www.sparenwasgeht.de, www.ganz-einfach-energiesparen.de oder www.dena.de.